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GEBÜHREN

Bayerisches Krippengeld

Damit die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes nicht aus finanziellen Gründen scheitert, werden seit Januar 2020 Eltern mit monatlich bis zu 100,00 € entlastet, deren Einkommen eine haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigt. Für die Gewährung ist ein Antrag erforderlich (Infos bei der Kinderhaus- bzw. Krippenleitung).

Folgende Beiträge (inkl. Spielgeld) sind in den jeweiligen Buchungskategorien zu entrichten:

 

Bitte beachten Sie, dass Kinder ab dem 01. September des Kalenderjahres, in dem sie drei Jahre alt werden, vom Freistaat Bayern einen Elternbeitragszuschuss von 100,00 € bis zum Schuleintritt erhalten.

Der zu entrichtende Beitrag reduziert sich entsprechend.



 

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Beitragszuschuss

Bayern entlastet die Familien bei den Kindergartenbeiträgen:
Mit Wirkung ab dem 01. April 2019 werden die Elternbeiträge für die gesamte Kindergartenzeit mit 100,00 € pro Kind und Monat vom Freistaat Bayern bezuschusst.

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Kinderhaus St. Josef
Friedenstraße 2
95700 Neusorg
Tel. 09234 1825
kiga.st.josef-neusorg@t-online.de

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