GEBÜHREN
Bayerisches Krippengeld
Damit die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes nicht aus finanziellen Gründen scheitert, werden seit Januar 2020 Eltern mit monatlich bis zu 100,00 € entlastet, deren Einkommen eine haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigt. Für die Gewährung ist ein Antrag erforderlich (Infos bei der Kinderhaus- bzw. Krippenleitung).
Folgende Beiträge (inkl. Spielgeld) sind in den jeweiligen Buchungskategorien zu entrichten:
Bitte beachten Sie, dass Kinder ab dem 01. September des Kalenderjahres, in dem sie drei Jahre alt werden, vom Freistaat Bayern einen Elternbeitragszuschuss von 100,00 € bis zum Schuleintritt erhalten.
Der zu entrichtende Beitrag reduziert sich entsprechend.
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Beitragszuschuss
Bayern entlastet die Familien bei den Kindergartenbeiträgen:
Mit Wirkung ab dem 01. April 2019 werden die Elternbeiträge für die gesamte Kindergartenzeit mit 100,00 € pro Kind und Monat vom Freistaat Bayern bezuschusst.